Schenken und Erben

Schenkungen oder auch Erbschaften erfordern die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungssteuererklärung. Gern sind wir an Ihrer Seite und  erstellen für Sie alle notwendigen Erklärungen.

 

Die Planung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sowie die steueroptimierte Gestaltung von Testamenten Bedarf der Kenntnis der zivilrechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehören Fragen des gesetzlichen Erbrechts, der Grenzen der Gestaltung durch das Pflichtteilsrecht, Beachtung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Nutzungsmöglichkeiten durch Vermächtnisse, Auflagen oder  die Anordnung einer Vor- bzw. Nacherbfolge. Durch eine sog. Güterstandsschaukel können Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, häufig steuerliche Vorteile erzielen.

Bei großen Vermögen können zu Lebzeiten sog. Familien-Gesellschaften gegründet werden, die es ermöglichen einen Teil des künftigen Vermögens direkt bei den Kindern entstehen zu lassen, so dass insoweit eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerbelastung vermieden werden kann.

 

Auch nach dem Erbfall kann z.B. die Ausschlagung der Erbschaft gegen Entgelt steuerliche Vorteile für erbende Kinder und Enkelkinder haben.

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