Jahresabschluss
Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist weit mehr als die Erfüllung einer handelsrechtlichen Muss-Vorschrift. Bei der Bilanzierung müssen Sie als Unternehmer häufig zwischen der Senkung der Steuerlast auf der einen Seite und der Stärkung des Eigenkapitals andererseits entscheiden. Dafür wird genau geschaut, wie Jahresabschluss, handelsrechtliche- und steuerrechtliche Vorschriften sowie eine abweichende Steuerbilanz sinnvoll miteinander kombiniert werden können. Insbesondere im Hinblick auf potentielle und bestehende Eigen- und Fremdkapitalgeber kann dies auch für Ihr Unternehmen eine hohe Relevanz haben.
Auch der Auftragsumfang
- Erstellungen ohne Beurteilungen
- Erstellungen mit Plausibilitätsbeurteilungen oder
- Erstellungen mit umfassenden Beurteilungen
sollte für ihr Unternehmen passend gewählt werden. Wir beraten Sie gerne.
Steuerberatung für Ihr Unternehmen
Um Strategien für morgen im Blick zu haben sollten Sie einen zukunftsorientierten Steuerplaner an Ihrer Seite wissen. Um Lösungen für heute zu entwickeln sollten Sie stets Strategien für morgen im Blick haben. Denn neben der klassischen Steuerberatung kommt der steuergestaltenden Begleitung besondere Bedeutung zu. Nur so kann Ihre Steuerlast langfristig gemindert und die vielen Fallstricke weitsichtig umschifft werden.
Die Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen, die unterstützende Betreuung bei Betriebsprüfungen, die Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Anpassungen von Steuervorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen sind ausgesprochen relevant für Sie und gehören zu unserem ganzheitlichen Beratungsansatz.
Auch bei strittigen steuerlichen Sachverhalten können Sie sich auf unsere Expertise verlassen. Ob bei der Vertretung in steuerlichen Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren, der Vertretung in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder bei der Erledigung der strafbefreienden steuerlichen Selbstanzeige – wir sind bestens gewappnet um für Sie alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Selbst die Erledigung steuerlicher Gutachten – zur Stärkung Ihrer rechtlichen Position gegenüber der Finanzverwaltung – gehört zu unserem Leistungsspektrum.
E-Bilanz
Die Übermittlung der elektronischen Bilanz an die Finanzverwaltung ist verpflichtend für alle bilanzierenden Unternehmen. Sie ist unabhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens. Es existieren verbindliche Vorgaben zum Aufbau (Taxonomie) sowie zu den Mindestpositionen (Muss-Felder) und zum Datenübertragungsformat.